Hausordnung

Wir wollen ...

… eine Schule, in der wir uns alle wohlfühlen und in der wir

gut miteinander arbeiten können.

… einander mit Höflichkeit, Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft begegnen.

… uns und andere nicht gefährden. 

… unser und das Eigentum anderer schützen.

 

Um dies alles leichter verwirklichen zu können, vereinbaren wir folgende Punkte:

Daher gilt:  

 

1. Meine Vorgesetzten im dualen Ausbildungssystem sind die Ausbildungsberechtigten im Betrieb und die Lehrer*innen in der Berufsschule.

2. Schulzeit ist Arbeitszeit, daher beteilige ich mich am Unterricht und besuche ihn regelmäßig und pünktlich.

3. Nach versäumten Unterrichtstagen ist am nächsten Schultag von mir eine schriftliche Entschuldigung unaufgefordert dem Klassenvorstand vorzulegen.

4. Ich darf das Schulgelände während des Unterrichts und in den Pausen nur mit einem Passierschein verlassen (Ausnahme: Mittagspause).  

5. Wenn ich krank bin, informiere ich den Klassenvorstand und den Betrieb. Nach Beendigung des Krankenstandes lege ich eine Krankmeldung des Arztes vor.

6. Ich behandle die Einrichtungen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend. Bei mutwilliger Sachbeschädigung werde ich durch die Direktion verwarnt, der Lehrbetrieb wird informiert. Ich muss für den Schaden aufkommen.

7. Das Rauchen, Dampfen und sonstiger Genuss nikotinhaltiger Produkte ist ebenso wie der Konsum  alkoholischer Getränke am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.

8. Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Auf Verlangen der Lehrkraft sind solche Gegenstände zu übergeben. Bei begründetem Verdacht auf unerlaubten Waffen-, Drogenbesitz oder Besitz von gefährlichen Gegenständen wird die Behörde verständigt. Ebenso sind alle Gegenstände, die nicht dem Unterricht dienen, der Lehrkraft auf Verlangen auszuhändigen.

9. "Handyparken": die Handys werden zu Beginn des Unterrichts in die dafür vorher vorher gesehene Vorrichtung gesteckt.

10. Ich kleide mich dem Berufsbild entsprechend.

 

Die gesamte Unterrichtszeit wird als Arbeitszeit angerechnet.

 

Fernbleiben vom Unterricht

Für die Befreiung vom Schulbesuch während des Schuljahres ist ein bewilligtes Ansuchen nötig: Spätestens drei Wochen vor meiner geplanten Abwesenheit lege ich das ausgefüllte Antragsformular dem Klassenvorstand vor.


Sollten Sie krankheitsbedingt dem Unterricht fernbleiben müssen, haben Sie spätestens eine Woche nach dem Krankenstand eine Krankmeldung des Arztes Ihrem Klassenvorstand vorzulegen.

Wenn Sie dem Unterricht aus anderen Gründen fernbleiben müssen, ist zwingend ein Ansuchen dafür zu stellen. Das dafür nötige Formular finden Sie im Bereich Download auf dieser Website.

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